Informationen über Fliegerärzte



Hier finden Sie eine Übersicht der Flliegerärzte der Region
Übersicht Fliegerärzte




Wichtige Hinweise

  1. Die Untersuchungerfodert eine Terminvereinbarung.
  2. Vor der Erstuntersuchung ist zu erfragen, was mitzubringen ist (z.B.: Attest vom Augenarzt...)
  3. Die Erstuntersuchung ist vor Beginn der fliegerischen Ausbildung oder kurz danach durchzuführen. Für den Ersten Alleinflug ist sie zwingend erforderlich. 
  4. Die Tauglichkeit muss regelmäßig nachgewiesen werden.
    • Während der Ausbildung ist es wichtig, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit (je nach Alter ein bis fünf Jahre) einen Termin für eine Nachuntersuchung zu vereinbaren, so daß die Tauglichkeit während der gesamten Ausbildungszeit lückenlos besteht. 
    • Luftfahrerschein-Inhaber können die Nachuntersuchung 45 Tage vor Ablauf der Erlaubnis-Gültigkeit durchführen lassen, ohne daß das Datum der Erlaubnis verändert wird.